Rammbock:
Holzstamm, der von Soldaten getragen wird, um damit das Tor einer Festung einzurammen. Große Rammböcke wurden sogar an fahrbaren Holzrahmen mit Seilen aufgehängt, so daß sie mit großer Wucht vor und zurück geschwenkt werden konnten. Der vordere Teil des Rammbocks wurde auch mit Eisen verkleidet, um ihn stabiler zu machen.
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Raubvögel:
Verschiedene Arten von Raubvögeln wurden zur (s.) Beizjagd (s. a. Falkner) eingesetzt. Traditionell wurden bestimmte Vogelarten bestimmten Adelsrängen zugeordnet:

Adler, Wanderfalke – Kaiser, Könige und Prinzen
Habicht – Ritterschaft
Zwergfalke – Damen des Adels
Sperber – Klerus
Turmfalke – Knappen und Pagen.
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Reet:
Die günstigste Art ein Dach zu decken bestand darin, es mit Reet auszulegen. Reet bezeichnet ein Bündel aus Pflanzenhalmen, wobei die Art der Halme davon abhängig war, was sich in der jeweiligen Umgebung finden ließ. Typischerweise wurde Stroh, Schilfrohr oder Ginster benutzt. Die Bündel, genannt Schoofe, wurden auf dem Dachbalken festgeklopft und mit Haselnußbaumruten daran festgebunden. Dieses wasserdichte Dach hielt bis zu 50 Jahre.
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Reliquien:
Gebeine eines Heiligen. Bezeichnet aber ebenso die Gegenstände eines Heiligen, die sich zu dessen Lebzeiten in seinem Besitz befanden. Im Mittelalter wurden Schwüre auf Reliquien geleistet, um deren Bedeutung zu demonstrieren.
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Richter:
Das Richteramt wurde im Mittelalter von den Adligen ausgeübt. Dem Ritter obliegt die Pflicht, auf seinem Lehen stellvertretend für den Lehnsherrn Recht zu sprechen. Dabei war er Richter, Polizist und Schöffe in einem. Ritter konnten normalerweise aber nur niederes Recht sprechen, d. h. Urteil fällen, die nicht mit dem Tod geahndet wurden. Demgegenüber fällte der hohe Adlige die Urteile des höheren Rechts, er war also auch berechtigt Todesurteile zu verhängen. Straftaten, die mit dem Tod bestraft wurden, waren Verrat, Mord, Vergewaltigung einer Adligen und Diebstahl des Eigentums eines Adligen.
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Ritter:
Adelsstand des Mittelalters, der aus den berittenen, gerüsteten Kriegern hervorging. Das Rittertum basierte auf der Gesellschaftsform des (s.) Feudalismus. Diese Gesellschaftsform beinhaltete vor allem den Grundzug, daß sich eine Person, der sog. Lehnsmann oder Vasall (s. a. Lehnswesen), freiwillig einem höhergestellten sog. Lehnsherrn verpflichtete. Der Ritter stand also im Dienste eines anderen Adligen und erhielt von diesem Schutz, Unterkunft und Verpflegung. Im Gegenzug leistete der Ritter seinem Lehnsherren militärischen Dienst, verteidigte dessen Ehre und Ruf, sprach Recht für ihn und beriet ihn in wichtigen Angelegenheiten. Der Lehnsherr stattete seinen Lehnsmann meist mit dem sog. Benefizium aus, d. h. der Lehnsmann erhielt ein (s.) Lehen, um seinen Unterhalt zu gewährleisten. Somit oblagen dem Ritter die Verwaltungsaufgaben auf dem Land, das er für seinen Herrn hielt. Diese gesellschaftliche und rechtliche Verbindung wurde durch eine öffentliche Zeremonie, dem Schwur des Lehnseid, bekanntgegeben. Durch diesen Schwur wurde ein unverbrüchliches ewiges Band der Gefolgschaft zwischen den beiden Personen geschlossen, die aus der germanischen Tradition des Gefolgschaftswesen entstanden war.

Nach dem Ableisten der gegenseitigen Treueschwüre, war der Vasall "eines anderen Mann", oder wurde auch als "Mann von Hand und Mund" bezeichnet.

Um in den Stand eines Ritters erhoben werden zu können, mußte ein genau vorbestimmter Lebensweg beschritten werden. Der angehende Ritter hatte zuerst als (s.) Page und danach als (s.) Knappe seine Befähigung zum Ritter unter Beweis zu stellen. Wurde er als würdig empfunden, erhob ein höhergestellter Adliger ihn im Alter von ca. 21 Jahren durch das Ritual der Schwertleite, seit dem 13. Jh. ersetzt durch den Ritterschlag, in den Ritterstand.Dem Ritter oblag nicht nur die Ausübung des Kriegshandwerks, sondern sein Stand übernahm im Laufe der Jahrhunderte in der Gesellschaft eine Vorbildfunktion, die das Edle im Menschen charakterisierte. Der Ritter wurde zur Verkörperung des Guten im Menschen und sollte bestimmten Tugenden folgen, die den anderen Gesellschaftsschichten als Verhaltensvorgabe dienen sollten. Zu diesen Tugenden gehörten vor allem Treue, Tapferkeit, Gerechtigkeit, Gnade und der Schutz der Schwachen. Der Ritter sollte ebenfalls im Sinne der Kirche den Wahren Glauben beschützen.
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Rotte:
Auch Scharen genannt. Kleinste Abteilung von Soldaten eines mittelalterlichen Heeres. Ihre Größe richtete sich nach Rang und Einkommen ihres Anführers, dem ranghöchsten Ritter der Gruppe. Der Rotte gehören nicht nur Ritter, sondern auch Knappen, berittene Soldaten sowie Bogenschützen und Knechte an.
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Runen:
Germanische Schriftzeichen, die hauptsächlich für Inschriften benutzt wurden. Sie bestanden zuerst aus einem Alphabet von 24 Zeichen, dem sog. Futhark. Diese wurde später von den Angelsachsen auf 28 Zeichen erweitert.
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Rüstkammer:
Raum, in dem Waffen, Rüstungen und anderes Kriegsgerät aufbewahrt wurden.
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