Latrine:
Bezeichnung der Toilette. Mit Wasser aus einem Tank unter dem Dach, der das
Regenwasser auffing, wurden die Fäkalien durch den sog. Latrinenschacht in
den Wassergraben oder eine Jauchegrube gespült. Reichere Personen
saßen auf einem Holzsitz, und ließen den Latrinenraum an einer Seite
des Kamins errichten, so daß er im Winter beheizt war.
Lederer:
(s. Gerber).
Lehen:
Vom Lehnsherrn an den Lehnsmann gegen Dienst und Treue verliehenes Land
und/oder Amt.
Der Lehnsherr überträgt dem Lehnsmann (auch Vasall genannt) die
Nutzungsrechte, nicht aber die Eigentumsrechte an dem Gut. Der Lehnsmann
verpflichtet sich dafür zum Kriegsdienst für seinem Lehnsherrn.
Unterschieden wurde zwischen "Schenkung des Lehens" und dem
"Erblehen". Die Schenkung sicherte dem Vasallen die Rechte nur auf
Lebenszeit. Das erblichen Lehen hingegen garantierte auch den Nachkommen des
ersten Erblehensträgers die Nutzungsrechte am Lehen. Der Vasall übt auf dem Lehen stellvertretend die volle Herrschaft in allen Angelegenheiten aus.
Lehnswesen:
Staats und Gesellschaftsordnung des Mittelalters. Es besteht aus der
Vasallität und dem Benefizium zwischen Lehnsherrn und Lehnsmann. Die
Vasallität entstand aus dem germanischen Gefolgschaftswesen, das ein
Treueverhältnis zwischen Herrn und Gefolgsmann bezeichnete. Der Herr
gewährte Schutz und Unterhalt, der Gefolgsmann versprach lebenslangen
Gehorsam und Dienst.
Das Benefizium beschreibt die Ausstattung des Vasallen/Lehnsmann mit einem (s.)
Lehen, meist Land, das dem Vasall zum Unterhalt
dient. Mit Ausnahme des Königs, ist jeder der Vasall eines anderen, da die direkten Vasallen des Königs (s. Kronvasallen) ihrerseits
wieder andere Adlige belehnen (usw.). Somit ist die Gesellschaftsstruktur mit einer Pyramide vergleichbar, an deren Spitze der König steht.
Lehrling:
(s. Handwerk)
Leibdiener:
Hohe Adlige hatten einen persönlichen Diener, den sog. Leibdiener, der
sich ausschließlich um seinen Herrn kümmerte. Er war für den
Schutz des Herrn zuständig und schlief deshalb sogar im selben Gemach wie
wie dieser. Als besondere Gunst seines Herrn, trug der Leibdiener in vielen
Fällen die abgelegten Kleider seines Herrn, so daß für Fremde
eine Verwechslung des Dieners mit einem Adligen durchaus vorkommen konnte.
Leibeigener:
Unfreie Person, die von ihrem Herrn persönlich abhängig ist.
Anders als bei der Sklaverei war der Leibeigene nicht Eigentum des Herrn, dieser hatte aber die absolute Rechtshoheit über ihn. Der Herr bestimmte über den Aufenthaltsort und die Arbeitskraft des Untergebenen. Darüber hinaus
mußte er einer Heirat des Leibeigenen zustimmen.
Leinen:
Auch Leinwand oder Linnen genannt. Stoff, der aus den Fasern
(Flachsfasergarn) der Flachspflanze hergestellt wird. Da Wolle kratzte, trug man Leinen gerne als Unterwäsche. Im Mittelalter war es allerdings teuer, da die Herstellung sehr aufwendig war.
Luder:
Köder, den der (s.) Falkner an einer
Leine über dem Kopf schwingt, um den Raubvogel nach der Jagd auf den Handschuh zurückzulocken.