Zaumzeug:
Vorrichtung aus Lederriemen und Trense (s. Gebißstange), die über den Kopf des Pferdes gestreift wird. Das Zaumzeug dient dem Reiter zur Kontrolle und Führung des Reittiers. In Verbindung mit dem (s.) Steigbügel grundlegende Erfindung, um den Kampf mit der Lanze zu Pferd zu ermöglichen. (s. Tjost)
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Zehnt:
Abgabe (Steuer) der Bauern an die kath. Kirche seit dem 6. Jh. und an den Grundherrn seit dem 8./9. Jh. Urspr. der zehnte Teil der Ernteerträge.
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Zeug:
Mittelalterlicher Begriff für Belagerungsmaschinen, auch (s.) Antwerk genannt.
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Zinsbote:
Geldeintreiber eines Adligen, der die Abgaben (Steuern) einsammelte. Die Aufgabe wurde hauptsächlich dem (s.) Büttel übertragen.
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Zunft:
Vereinigung von Handwerkern des gleichen Handwerksberufes im Mittelalter. Sie diente der Interessenvertretung der Handwerker gegenüber der Obrigkeit. Die Zünfte bestimmten die Höhe der Löhne, die Länge der Arbeitszeiten und häufig auch die Höhe der lokalen Preise. Sie überprüften die Qualität der Produkte durch einen eigens dafür bestimmten sog. Schaumeister, der die Betriebe regelmäßig kontrollierte. Man versammelte sich in einem eigenen Zunfthaus. Darüber hinaus bedeutete die Mitgliedschaft in einer Zunft die Teilnahme an einer Lebensgemeinschaft, die mehr familiären Charakter besaß. (s. a. Gilde)
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Zweikampfprobe:
Form des (s.) Gottesurteils, das dem Ritter zustand, wenn er eines Verbrechens beschuldigt wurde. Ein anderer Kämpfer mußte gegen ihn antreten und im Kampf (oft bis zum Tod) die Schuld des Ritters bestätigen. Der Grundgedanke dabei war, das Gott die Gerechten beschützt und ihnen zum Sieg verhilft.
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