Zaumzeug:
Vorrichtung aus Lederriemen und Trense (s. Gebißstange), die über den Kopf des Pferdes gestreift wird. Das Zaumzeug dient dem Reiter zur Kontrolle und Führung des Reittiers. In Verbindung mit dem (s.) Steigbügel grundlegende Erfindung, um den Kampf mit der Lanze zu Pferd zu ermöglichen. (s. Tjost)
Zehnt:
Abgabe (Steuer) der Bauern an die kath. Kirche seit dem 6. Jh. und an den
Grundherrn seit dem 8./9. Jh. Urspr. der zehnte Teil der Ernteerträge.
Zeug:
Mittelalterlicher Begriff für Belagerungsmaschinen, auch (s.) Antwerk genannt.
Zinsbote:
Geldeintreiber eines Adligen, der die Abgaben (Steuern) einsammelte. Die
Aufgabe wurde hauptsächlich dem (s.) Büttel übertragen.
Zunft:
Vereinigung von Handwerkern des gleichen Handwerksberufes im Mittelalter.
Sie diente der Interessenvertretung der Handwerker gegenüber der Obrigkeit.
Die Zünfte bestimmten die Höhe der Löhne, die Länge der
Arbeitszeiten und häufig auch die Höhe der lokalen Preise. Sie
überprüften die Qualität der Produkte durch einen eigens
dafür bestimmten sog. Schaumeister, der die Betriebe regelmäßig
kontrollierte. Man versammelte sich in einem eigenen Zunfthaus. Darüber
hinaus bedeutete die Mitgliedschaft in einer Zunft die Teilnahme an einer
Lebensgemeinschaft, die mehr familiären Charakter besaß. (s.
a. Gilde)
Zweikampfprobe:
Form des (s.) Gottesurteils, das dem
Ritter zustand, wenn er eines Verbrechens beschuldigt wurde. Ein anderer Kämpfer mußte gegen ihn antreten und im Kampf (oft bis zum Tod) die Schuld des Ritters bestätigen. Der Grundgedanke dabei war, das Gott die Gerechten beschützt und ihnen zum Sieg verhilft.