Wachsoldaten:
Die Lehnsmänner eines Herrn waren oft verpflichtet, diesem zur Verteidigung von dessen Burg, Soldaten und Ausrüstung zur Verfügung zu stellen.
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Waffenturm:
Oft benutzte man in der Burg einen Turm als Lagerort für Pfeile, Waffen und anderes Kriegsgerät, damit dieses für den Fall einer Belagerung schnell zur Verfügung stand.
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Wappen:
Individuelles Erkennungszeichen eines Ritters, das auf seinem Schild abgebildet wurde. Es sollte verhindern, das der durch den Helm nicht zu erkennende Ritter, von Mitstreitern in einer Schlacht verwechselt und angegriffen wurde.(s. Heraldik)
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Wasserprobe:
Form des (s.) Gottesurteils. Der Angeklagte wurde an Händen und Füßen gefesselt und in einen Fluß geworfen. Versank er, galt er als unschuldig. Schwamm er hingegen, war er schuldig und wurde aufgehangen, da man davon ausging, daß Wasser als reines Element das Böse abstieß. Das bedeutete, wenn diese Probe beschlossen wurde, stand dem Angeklagten ohnehin der Tod vor Augen.
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Wegezoll:
Abgabe der Einwohner und der Kaufleute an den Grundherrn, um die Straßen des Landes nutzen zu können.
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Weidegülte:
Abgabe, die Leibeigene an den Grundherrn zu zahlen hatten, damit ihr Vieh weiden durfte.
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Wein:
Neben Bier eines der wichtigsten Getränke des Mittelalters. Wasser wurde im Mittelalter selten getrunken, denn es wurde von denen, die es sich leisten konnten gemieden, da man wußte, daß der Genuß von Wasser häufig krank machte. Der Grund dafür war unbekannt. Heute weiß man, daß Wein und Bier durch den Herstellungsprozeß reiner waren als das Trinkwasser.
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Wildern:
Jedes Tier auf einem Rittergut gehörte grundsätzlich dem Gutsherrn. Nur er hatte das Recht zu jagen, es sei den er beauftragte jemanden mit der Jagd. Jeder andere, vor allem Leibeigene wurden hart bestraft, wenn man sie beim unerlaubten Jagen, d. h. Wildern, antraf.
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